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Oldtimer-Kennzeichen für Motorräder und Motorroller

Motorroller und Motorräder, die erstmals vor 30 Jahren oder früher zugelassen wurden, können ein Oldtimer-Kennzeichen erhalten. Neben einer gültigen Betriebserlaubnis oder Begutachtung gemäß §21 StVZO wird dafür ein Gutachten nach §23 der StVZO benötigt, das das Fahrzeug als Oldtimer einstuft. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, gibt die Zulassungsbehörde das Oldtimer-Kennzeichen aus, das am "H" nach der Erkennungsnummer erkennbar ist.


Das Gutachten, das die Einstufung als Oldtimer belegt, kann nur von amtlich anerkannten Prüfern oder Sachverständigen erstellt werden. Zugrunde liegt der Prüfung für das "kraftfahrzeugtechnische Kulturgut" ein einheitlicher Anforderungskatalog. Werden Motorrad oder Roller als Oldtimer eingestuft, ergeht eine entsprechende Meldung an das Finanzamt, der Steuersatz beträgt dann jährlich 46 Euro.

Nach §2 Nr.22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung handelt es sich bei einem historischen Motorrad dann um einen Oldtimer, wenn es erstmals vor 30 oder mehr Jahren in den Verkehr kam, weitgehend dem Original entspricht und insgesamt gut erhalten ist. Der Fahrzeughalter soll das Motorrad aus technischem und historischem Interesse pflegen und unterhalten, jedoch nicht zum alltäglichen Gebrauch einsetzen.

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